+++ Energieministerium startet in Ressortbeteiligung für Zielabweichung +++
Mit Datum vom 29.09.15 hat das verfahrensführende Energieministerium den Startschuss der Ressortbeteiligung für das Zielabweichungsverfahren gegeben. In einem entsprechenden Anschreiben stellt der Energieminister heraus, dass die Voraussetzungen für ein solches Verfahren durch den Innovationsgehalt des Vorhabens erfüllt werden. Zudem spreche ein herausgehobenes, öffentliches, energiepolitisches Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Realisierung des Vorhabens. Bisher entgegenstehende Belange in den Bereichen Natur- und Denkmalschutz kann durch die Reduzierung der Gesamtanlagenanzahl auf max. 19 WEA begegnet werden. Gleichzeitig sind Maßgaben im abschließenden Zulassungsverfahren nach BImSchG zu beachten. WIND-projekt zeigte sich hoch erfreut, dass der langwierige Verfahrensprozess nun zu dem Ergebnis kommt, dass das Vorhaben unter diesen Bedingungen mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Auch wenn es sich bislang um den Entwurf des Abschlussdokumentes für das Raumordnungsverfahren handelt und die Ressortbeteiligung im Zielabweichungsverfahren noch ergebnisoffen ist, fühlt sich das Unternehmen bestärkt in seiner fachlichen Ansicht, dass das Vorhaben, auch in seiner reduzierten Form genehmigungsfähig und umsetzbar ist. Gleichzeitig ist damit die wichtige Aufgabe verbunden alle beteiligten Akteure, insbesondere die Gemeinden, für eine gemeinsame, partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gewinnen, um die Bürger und Kommunen bestmöglich in das Vorhaben zu integrieren. WIND-projekt steht hierfür auch zu diesem späten Zeitpunkt im Verfahren bereit und wird den Gemeinden die Hand reichen, um konstruktive, auf die jeweilige Situation vor Ort zugeschnittene Lösungen mit den Kommunen zu finden.