+++ Kommunalaufsicht bestätigt Gemeindebeschluss zur Projektunterstützung +++
Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat den jüngsten Beschluss der Gemeinde Gültz in seiner Rechtmäßigkeit bestätigt. Gegner des Vorhabens hatten die Überprüfung gefordert, um das Votum über Befangenheitsanträge zu Fall zu bringen. Das Ergebnis der Rechtsaufsicht indes bestätigt die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses, der im Rahmen des Zielabweichungsverfahren ohnehin nicht zwingend vorgeschrieben war.
Umso mehr begrüßte WIND-projekt als beauftragtes Planungsunternehmen die Entscheidung: Es sei in Zeiten emotionaler Debatten und der jüngsten Landtagswahl nicht selbstverständlich, dass sich die Gemeinde mit diesen Themen beschäftige und so klar ihre Zustimmung sowie die Forderung nach Unterstützung beschließe. Dies müssen mit großen Respekt gegenüber den gewählten Vertreten honoriert werden.